Der Weg zur Mutter-Kind-Kur

Gestresste Mütter gibt es überall und da muss sich auch keine Mutter schämen, denn die Erziehung der Kinder kann eine echte Herausforderung sein und wenn man dann nebenbei noch Job und Haushalt organisieren muss, dann kann man sich schnell ausgebrannt fühlen. Dieser und noch viele andere Gründe rechtfertigen die Beantragung von einer Mutter-Kind-Kur, die man heute allerdings nicht mehr so schnell und einfach bewilligt bekommt, wie es noch vor einigen Jahren der Fall war. Schließlich sind die Kassen der Krankenkassen nur begrenzt und wenn sie nicht von der Notwendigkeit überzeugt werden können, dann sieht es eher schlecht mit der Erholungskur für Mutter und Kind aus.

Die sogenannte Mutter-Kind-Kur kann je nach Handlungsbedarf vom Hausarzt oder zuständigem Kinderarzt veranlasst werden. Sinn und Zweck einer solchen Kur ist es bei Müttern mit ihren Kindern stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zu treffen, um dadurch eine gewisse Erholung zu bewirken.

Die Vergabe einer solchen Kur erfolgt in der Regel bei bestimmten Zuständen, die zutreffen müssen, da nur sie die Genehmigung einer solchen Maßnahme rechtfertigen. Die Krankenkassen achten dabei sehr auf die Umstände, die zur Beantragung der Mutter-Kind-Kur führten. Ob nun die Mutter alleine einen Kuraufenthalt benötigt, jedoch keine Betreuung für die Kinder zur Verfügung steht, eine Trennung von Mutter und Kind unzumutbar ist oder aber beide, also Mutter und Kind eine Kur benötigen wird nach Antrag ausführlich von der jeweiligen Krankenkasse überprüft, welche die Kosten für den Aufenthalt oftmals in voller Höhe trägt. Eine Entscheidung wird hierbei von Fall zu Fall getroffen.

Betroffenen stehen verschiedene Orte zum Kurantritt zur Verfügung und in die engere Auswahl kommen hierbei oftmals Einrichtungen, bei denen es sich Mama in einem Jacuzzi oder anderen Wellnesseinrichtungen auch einmal gut gehen lassen kann. Der gesundheitliche Aspekt darf jedoch dabei niemals vergessen werden, denn es soll schließlich kein Wellnessurlaub durch die gesetzliche Krankenkasse finanziert werden, sondern die Gesundung des Antragstellers steht hierbei an erster Stelle.

Um einen Antrag für die Mutter-Kind-Kur zu stellen und dafür wertvolle Hilfe zu bekommen, können sich die Mütter an verschiedene Einrichtungen, wie beispielsweise an das Deutsche Rote Kreuz oder auch an die Caritas oder das Mütter-Genesung-Werk, wenden. Aber auch einer Direktanfrage bei den vielen verschiedenen Mutter-Kind-Einrichtungen bzw. –Kliniken steht nichts im Wege. Entscheidend ist hierbei grundsätzlich, dass parallel zur Suche, der Antrag mit beiliegendem Attest des zuständigen Arztes bei der Krankenkasse abgegeben wird. Ob jemand kurbedürftig ist, wird in erster Linie ebenfalls vom Arzt ermittelt. In seltenen und ungläubigen Fällen jedoch kann die Krankenkasse auch einen Medizinischen Dienst beauftragen, durch eingehende Untersuchungen des Patienten, die Kurbedürftigkeit zu bestätigen.

Liegt eine Genehmigung der Kur vor, geht es meist auch ganz schnell. Der Kuraufenthalt beträgt zurzeit in der Regel drei Wochen und kann bei Bedarf und in Härtefällen auch verlängert werden.