Der Weg zur Mutter-Kind-Kur

.....uml;ubigen Fällen jedoch kann die Krankenkasse auch einen Medizinischen Dienst beauftragen, durch eingehende Untersuchungen des Patienten, die Kurbedürftigkeit zu bestätigen. Liegt eine Genehmigung der Kur vor, geht es meist auch ganz schnell. Der Kuraufenthalt beträgt zurzeit in der Regel drei Wochen und kann bei Bedarf und in Härtefällen auch verlängert werden.